Nicht anzuwenden ist die Vorschrift für Verfahren vor dem Landessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1). Hier gilt VV 3204. Sofern in sozialrechtlichen ...
3101 Nr. 2 VV RVG. Beachtlich ist hierbei, dass diese Gebühr mit dem RVG unter anderem ausgedehnt wurde auf die Verhandlung über nicht rechtshängige Ansprüche. Zu einem tatsächlichen Antrag auf ...